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30.07.2010 | ||||
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STAMM Impressum - Lizenzbestimmungen - LizenzvertragBitte vor Öffnen der Software aufmerksam lesen! Dies ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen, dem Endanwender, und der STAMM Verlag GmbH (nachfolgend "STAMM"). Durch Installation der Software erkennen Sie die Bedingungen des Vertrages unwiderruflich an. §1 Einräumung einer Lizenz Dieser Lizenzvertrag (nachfolgend "Lizenz") gibt Ihnen die Berechtigung, eine Kopie der STAMM Impressum-Software und des Adress-Datenbestandes (nachfolgend "die Software") auf einem einzelnen Computer zu nutzen, unter der Voraussetzung, dass die Software zu jeder beliebigen Zeit auf nur einem einzigen Computer verwendet wird. Die gleichzeitige Installation der Software auf einem einzigen PC und einem einzigen Notebook desselben Nutzers ist erlaubt. Wenn Sie Mehrfachlizenzen oder eine Netzwerklizenz für die Software erworben haben, dürfen Sie immer nur höchstens so viele Kopien in Benutzung haben, wie Sie Lizenzen besitzen. Die Software ist auf einem Computer "in Benutzung", wenn sie in den temporären Speicher (d. h. RAM) geladen oder in einem permanenten Speicher (z. B. Festplatte, CD-ROM oder eine andere Speichervorrichtung) dieses Computers gespeichert ist, mit der Ausnahme, dass eine Kopie, die auf einem Netzwerk-Server zu dem alleinigen Zweck der Verteilung an andere Computer installiert ist, nicht "in Benutzung" ist. Wenn die voraussichtliche Anzahl der Benutzer der Software die Zahl der erworbenen Lizenzen übersteigt, so müssen Sie angemessene Mechanismen oder Verfahren bereithalten, um sicherzustellen, dass die Zahl der Personen, die die Software gleichzeitig benutzen, nicht die Zahl der Lizenzen übersteigt. § 2 Gültigkeit der Lizenz Als Käufer von STAMM Impressum erwerben Sie käuflich die Datenbank, d. h. die Software zur Verwaltung und Pflege von Adressen, die von STAMM geliefert werden oder die Sie selbst eingeben. Sie erwerben außerdem als Lizenz das Recht, während der Gültigkeit des Lizenzvertrages die von STAMM gelieferten Daten einzusetzen. Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt 12 Monate nach Erstlieferung, eine Kündigung ist mit sechs Wochen zum Ende des Bezugszeitraums möglich. Sofern das Abonnement nicht schriftlich gekündigt wird, verlängert es sich stillschweigend um 12 Monate. Während der Laufzeit des Vertrages werden die Daten von STAMM sechs oder zwölf mal im Jahr aktualisiert. Nach Ablauf des Lizenzvertrages ist eine weitere Nutzung der von STAMM gelieferten Daten, jedoch nicht der eigenen Daten, unzulässig. Auch nach Vertragsende durch Kündigung behalten die unter §3 und §4 aufgeführten Beschränkungen der Lizenz und Urheberrechte ihre uneingeschränkte Gültigkeit. Für Richtigkeit und Vollständigkeit des Datenbestandes wird keine Gewähr übernommen, Änderungen des Programms und der Datenstruktur vorbehalten. § 3 Beschränkungen der Lizenz Die gelieferten Adressen und Daten dienen der ausschließlichen Nutzung durch den Besteller, sie dürfen - auch auszugsweise - an Dritte weder verkauft noch weitergegeben werden. Werbe- und PR-Agenturen bzw. -Beratern ist es gestattet, zur Abstimmung von Werbe- und PR-Maßnahmen ihren Kunden Einblick in die Datenbestände zu geben. Kunden von Lizenznehmern ist jedoch nicht gestattet, die Software - auch auszugsweise - auf Datenträger oder PC zu übernehmen. Jede zweckfremde Nutzung ist ohne schriftliche Einwilligung von STAMM unzulässig. Ihnen als Endanwender ist es ohne vorherige schriftliche Einwilligung von STAMM untersagt: a) die Software zu vermieten oder zu verleihen. Sie dürfen jedoch die Rechte aus diesem STAMM Lizenzvertrag auf Dauer an einen anderen übertragen, vorausgesetzt, dass Sie alle Kopien der Software und des schriftlichen Begleitmaterials übertragen, und der Empfänger sich vor Übertragung mit den Bestimmungen dieses Vertrages gegenüber STAMM schriftlich einverstanden erklärt; b) die Software und alle begleitenden Materialien von STAMM abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu reassemblieren; c) von der Software und den dazugehörigen Daten abgeleitete Produkte und Werke zu erstellen, hierzu gehören beispielsweise gedruckte oder elektronische Nachschlagewerke oder Adressverteiler zur Versendung von Post, Mail oder Fax. d) mit der Software kommerzielle Auskünfte zu erteilen. §4 Urheberrecht Die Software und die Datenbank sind Eigentum von STAMM oder des Lieferanten und ist durch Urheberrechtsgesetze, internationale Verträge und andere nationale Rechtsvorschriften gegen Kopieren geschützt. Wenn die Software nicht mit einem technischen Schutz gegen Kopieren ausgestattet ist, dürfen Sie entweder (a) eine einzige Kopie der Software ausschließlich für Sicherungszwecke oder Archivierungszwecke machen oder (b) die Software auf eine Festplatte übertragen, sofern Sie das Original ausschließlich für Sicherungs- oder Archivierungszwecke aufbewahren. Sie dürfen weder die Handbücher des Produkts noch anderes schriftliches Begleitmaterial zur Software vervielfältigen oder kopieren. STAMM macht darauf aufmerksam, dass Sie als Endanwender für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haften, die STAMM durch Sie entstehen. §5 Beschränkte Garantie STAMM macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computer-Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. STAMM garantiert für einen Zeitraum von sechs Monaten ab Empfangsdatum, dass die Software im Wesentlichen gemäß der begleitenden Produktbeschreibung arbeitet. Diese Garantie wird von STAMM als Herstellerin der Software übernommen. Etwaige gesetzliche Gewährleistungsansprüche oder Haftungsansprüche gegen den Händler, von dem Sie Ihr Exemplar bezogen haben, werden hierdurch weder ersetzt noch beschränkt. §6 Ansprüche des Endanwenders Die gesamte Haftung von STAMM und Ihr alleiniger Anspruch besteht nach Wahl von STAMM entweder a) in der Rückerstattung des bezahlten Preises oder b) in der Reparatur oder dem Ersatz der Software, die der beschränkten Garantie von STAMM nicht genügt und zusammen mit einer Kopie Ihrer Quittung an STAMM zurückgegeben wird. Diese beschränkte Garantie gilt nicht, wenn der Ausfall der Software auf einen Unfall, auf Missbrauch oder auf fehlerhafte Anwendung zurückzuführen ist. Für eine Ersatz-Software übernimmt STAMM nur für den Rest der ursprünglichen Garantiefrist eine Garantie - mindestens jedoch für 30 Tage. §7 Keine weitere Gewährleistung STAMM schließt für sich jede weitere Gewährleistung bezüglich der Software, der zugehörigen Daten, Handbücher und schriftlichen Materialien aus. §8 Keine Haftung für Folgeschäden Weder STAMM noch die Lieferanten von STAMM sind für irgendwelche Schäden (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder Daten oder Schäden aus einem anderen finanziellen Verlust) ersatzpflichtig, die aufgrund der Benutzung dieses STAMM-Produkts oder aus der Unmöglichkeit entstehen, dieses STAMM-Produkt zu verwenden, selbst wenn STAMM von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist. Auf jeden Fall ist die Haftung von STAMM auf den Betrag beschränkt, den Sie tatsächlich für die Software bezahlt haben. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten von STAMM verursacht wurden. Ebenfalls bleiben Ansprüche, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften der Produkthaftung beruhen, unberührt. §8 Gerichtsstand und Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere Bedingungen dieses Lizenzvertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anwendbar ist ausschließlich bundesdeutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Essen. Wir setzen den rechtmäßigen Einsatz der gelieferten Daten voraus und bitten insbesondere die Versender elektronischer Informationen um einen professionellen, fairen und kollegialen Umgang mit diesen Daten und Adressen. |
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